Der Studienbeginn ist ausschließlich zum
Wintersemester möglich. Bewerben könnt ihr euch ab
jeweils 1. Juni unter
diesem Link. Bewerbungsschluss ist jeweils immer der 15. Juli des jeweiligen Jahres!
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Studienverlauf
Die Studienplätze des Studienganges "bachelor
of biomedical science" werden ausschließlich nach Abiturnote (NC) vergeben. Im Wintersemester 2010/2011 konnten Bewerber über
die Leistungsrangliste bis zu einer Durchschnittsnote von 1,6 sowie
über die Warterangliste mit einer Wartezeit von mindestens 2
Halbjahren zugelassen werden (NCs der vergangenen Jahre).
Die Auswahlgrenzen variieren jedoch in jedem Jahr abhängig von
den Bewerbern bzw. ihren Durchschnittsnoten und Wartezeiten. Prognosen
für das nächste Jahr können wir daher leider
nicht abgeben.
Den aktuellsten NC als Auswahlgrenze findet ihr auch
hier auf den offiziellen Seiten der Uni.
Laut Informationen de Studentensekretariats wurden zum WS 2006/07 59
Studierende im ersten Fachsemester Diplom Humanbiologie eingeschrieben.
Insgesamt waren zu diesem Zeitpunkt 326 Humanbiologie-Studierende
immatrikuliert, davon 254 Frauen und 72 Männer.
Das Verfahren wird vom Land Hessen geregelt, welches im
Grunde die detailliertere und vom Land Hessen inhaltlich näher
ausgefüllte Version eines bundesweiten Rahmenvertrages ist.
Siehe auch:
www.hmwk.hessen.de
→ Recht
Bevor es zur „eigentlichen“ Vergabe der
Studienplätze kommt, werden zunächst noch
Plätze für Bewerber mit Sonderbedingungen reserviert.
Ist die Anzahl der Bewerber für diese Plätze geringer
als die Anzahl der verfügbaren Plätze (oder gibt es
vielleicht sogar keine Bewerber), so werden die verbleibenden
Plätze dem weiteren Verfahren zugeschlagen. Zudem ist zu
beachten, dass die Härtefall- und die Zweitstudienquote erst
nach Abzug der Ausländer- und Staatenlosenquote gebildet wird.
Ausländer- und Staatenlosenquote (10%)
Achtung: Hierzu zählen NICHT solche mit dt. Abitur sowie aus
dem EU-Ausland oder dem EU-Wirtschaftsraum. Bei Fragen dazu bitte an
die
Studienberatung direkt wenden.
Härtefälle (5%)
Genaueres zur Härtefallregelung mit Beispielen siehe
Infoseiten der
ZVS, im Einzelfall bei der ZAS
der Uni-Marburg nachfragen, die für sowas zuständig
ist.
Zweitstudium (3%)
Über diese Quote können Studienbewerber in das
Studium gelangen, die bereits ein vorheriges Studium mit Abschluss
beendet haben (z.B. Jura, BWL). Dabei fallen übrigens dann
aber auch Zweitstudiengebühren an.
Von den übrigen Studienplätzen werden nun vergeben:
20% der Studienplätze
Wartezeit
80% der Studienplätze
Hochschuleigenes Auswahlverfahren
Das hochschuleigene Auswahlverfahren wird, wie der Name schon vermuten
lässt, von der Hochschule bestimmt. Die Uni hat hier
verschiedene Möglichkeiten das Auswahlverfahren zu gestalten,
z.B. zusätzliche Auswahlgespräche, gewichtete Noten
etc. (wer sich dafür genauer interessiert, findet die
entsprechenden Informationen auf der oben angegebenen HMWK-Seite in der
Vergabeverordnung über Studienplätze durch die
hessischen Hochschulen).
Für den Bachelorstudiengang Humanbiologie werden diese
Plätze aber KOMPLETT über Abidurchschnittsnote (NC)
vergeben!
Das „eigentliche“ Vergabeverfahren (nach Abzug der
Sonderquoten) läuft nun folgendermaßen ab (Stand Mai
2006):
Zunächst werden die 80% der Plätze vergeben, die
durch die Leistungsrangliste bestimmt werden. Hierbei ist
natürlich die Abinote das vorrangige Kriterium. Gibt es am
Ende aber noch mehr Bewerber mit dem selben Durchschnitt, als
Restplätze über diese Liste zu vergeben sind, so
entscheidet nachrangig die Anzahl der Wartesemester. Ein Beispiel dazu
findet ihr hier auf der Uni-Homepage.
Anschließend werden die 20% der Plätze vergeben, die
durch die Warteliste bestimmt werden. Bewerber, die schon über
die Leistungsrangliste einen Platz bekommen haben, werden hier
natürlich nicht mehr berücksichtigt. Hier gilt das
umgekehrte Prinzip zur Leistungsrangliste. Bei mehr Bewerbern mit
gleicher Anzahl Wartesemester als Restplätze zu vergeben sind,
so wird unter diesen noch einmal nach Abinote sortiert.
Anmerkung zur Berechnung der Wartesemester:
Zur Berechnung der Wartesemester gibt es die folgenden Annahmen:
1. Wartesemester entstehen erst nach der ersten Bewerbung für
einen Studiengang.
2. Wartesemester verfallen vollständig, nachdem man irgendein
Studium angefangen hat.
Beide Aussagen sind jedoch FALSCH!
Was (zumindest zur Bewerbung an hessischen Hochschulen über
deren Bewerbungsverfahren) als Wartesemester zählt ist in der
entsprechenden Verordnung der hessischen Landesregierung genau
festgelegt.
Demnach zählen ALLE
Semester als Wartesemester,
die seit dem Erwerb des Abis vergangen sind und nicht an einer
deutschen Hochschule verbracht wurden.
Noch mehr Infos - insbesondere zur Bewerbung, den Berufsaussichten
u.ä.- findet ihr
hier auf den
Seite der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS)
Problems ? email to humanbiologie@gmx.de