Bewerbung und Co. 

Wie bewerbe ich mich?

Der Studienbeginn ist ausschließlich zum Wintersemester möglich. Bewerben könnt ihr euch ab jeweils 1. Juni unter diesem Link. Bewerbungsschluss ist jeweils immer der 15. Juli des jeweiligen Jahres!

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Das Zulassungsverfahren zum "bachelor of biomedical science"
die bisherigen Notendurchschnitte

Die Studienplätze des Studienganges "bachelor of biomedical science" werden ausschließlich nach Abiturnote (NC) vergeben. Im Wintersemester 2010/2011 konnten Bewerber über die Leistungsrangliste bis zu einer Durchschnittsnote von 1,6 sowie über die Warterangliste mit einer Wartezeit von mindestens 2 Halbjahren zugelassen werden (NCs der vergangenen Jahre). Die Auswahlgrenzen variieren jedoch in jedem Jahr abhängig von den Bewerbern bzw. ihren Durchschnittsnoten und Wartezeiten. Prognosen für das nächste Jahr können wir daher leider nicht abgeben.
Den aktuellsten NC als Auswahlgrenze findet ihr auch hier auf den offiziellen Seiten der Uni.

Laut Informationen de Studentensekretariats wurden zum WS 2006/07 59 Studierende im ersten Fachsemester Diplom Humanbiologie eingeschrieben. Insgesamt waren zu diesem Zeitpunkt 326 Humanbiologie-Studierende immatrikuliert, davon 254 Frauen und 72 Männer.

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Abi-Note, Wartesemester - wie die Studienplätze eigentlich vergeben werden?!

Das Verfahren wird vom Land Hessen geregelt, welches im Grunde die detailliertere und vom Land Hessen inhaltlich näher ausgefüllte Version eines bundesweiten Rahmenvertrages ist. Siehe auch: www.hmwk.hessen.de → Recht
Bevor es zur „eigentlichen“ Vergabe der Studienplätze kommt, werden zunächst noch Plätze für Bewerber mit Sonderbedingungen reserviert. Ist die Anzahl der Bewerber für diese Plätze geringer als die Anzahl der verfügbaren Plätze (oder gibt es vielleicht sogar keine Bewerber), so werden die verbleibenden Plätze dem weiteren Verfahren zugeschlagen. Zudem ist zu beachten, dass die Härtefall- und die Zweitstudienquote erst nach Abzug der Ausländer- und Staatenlosenquote gebildet wird.

Ausländer- und Staatenlosenquote (10%)
Achtung: Hierzu zählen NICHT solche mit dt. Abitur sowie aus dem EU-Ausland oder dem EU-Wirtschaftsraum. Bei Fragen dazu bitte an die Studienberatung direkt wenden.

Härtefälle (5%)
Genaueres zur Härtefallregelung mit Beispielen siehe Infoseiten der ZVS, im Einzelfall bei der ZAS der Uni-Marburg nachfragen, die für sowas zuständig ist.

Zweitstudium (3%)
Über diese Quote können Studienbewerber in das Studium gelangen, die bereits ein vorheriges Studium mit Abschluss beendet haben (z.B. Jura, BWL). Dabei fallen übrigens dann aber auch Zweitstudiengebühren an.

Von den übrigen Studienplätzen werden nun vergeben:
    20% der Studienplätze
    Wartezeit
    80% der Studienplätze
    Hochschuleigenes Auswahlverfahren

Das hochschuleigene Auswahlverfahren wird, wie der Name schon vermuten lässt, von der Hochschule bestimmt. Die Uni hat hier verschiedene Möglichkeiten das Auswahlverfahren zu gestalten, z.B. zusätzliche Auswahlgespräche, gewichtete Noten etc. (wer sich dafür genauer interessiert, findet die entsprechenden Informationen auf der oben angegebenen HMWK-Seite in der Vergabeverordnung über Studienplätze durch die hessischen Hochschulen).

Für den Bachelorstudiengang Humanbiologie werden diese Plätze aber KOMPLETT über Abidurchschnittsnote (NC) vergeben!

Das „eigentliche“ Vergabeverfahren (nach Abzug der Sonderquoten) läuft nun folgendermaßen ab (Stand Mai 2006):

Zunächst werden die 80% der Plätze vergeben, die durch die Leistungsrangliste bestimmt werden. Hierbei ist natürlich die Abinote das vorrangige Kriterium. Gibt es am Ende aber noch mehr Bewerber mit dem selben Durchschnitt, als Restplätze über diese Liste zu vergeben sind, so entscheidet nachrangig die Anzahl der Wartesemester. Ein Beispiel dazu findet ihr hier auf der Uni-Homepage.
Anschließend werden die 20% der Plätze vergeben, die durch die Warteliste bestimmt werden. Bewerber, die schon über die Leistungsrangliste einen Platz bekommen haben, werden hier natürlich nicht mehr berücksichtigt. Hier gilt das umgekehrte Prinzip zur Leistungsrangliste. Bei mehr Bewerbern mit gleicher Anzahl Wartesemester als Restplätze zu vergeben sind, so wird unter diesen noch einmal nach Abinote sortiert.


Anmerkung zur Berechnung der Wartesemester:

Zur Berechnung der Wartesemester gibt es die folgenden Annahmen:
1. Wartesemester entstehen erst nach der ersten Bewerbung für einen Studiengang.
2. Wartesemester verfallen vollständig, nachdem man irgendein Studium angefangen hat.

Beide Aussagen sind jedoch FALSCH! Was (zumindest zur Bewerbung an hessischen Hochschulen über deren Bewerbungsverfahren) als Wartesemester zählt ist in der entsprechenden Verordnung der hessischen Landesregierung genau festgelegt.

Demnach zählen ALLE Semester als Wartesemester, die seit dem Erwerb des Abis vergangen sind und nicht an einer deutschen Hochschule verbracht wurden.

Noch mehr Infos - insbesondere zur Bewerbung, den Berufsaussichten u.ä.- findet ihr hier auf den Seite der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS)
 

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Problems ? email to humanbiologie@gmx.de